Vorstellung: Renault Kangoo 1.2i, EZ 12/2015 (Plauderei)
MC Stender .... du scheinst ja der Experte zu sein ...
Garantie gibts bei Neuwagen . Ist diese verbraucht und Mann oder auch Frau kauft sich dann ein solches Auto beim Händler , hat dieser eine 1 jährige Sachmängelhaftung zu geben . Das hat rein garnichts was mit einer Garantie zu tun . Diese sind wie richtig gesagt die ersten 6 Monate dem Verkäufer sein " Problem " , danach muß der Käufer Eventualitäten nachweisen können was immer sehr schwierig ist . Ein Händler mit " Arsch in der Hose " macht da aber kein großes Theater und klärt solche " Probleme " immer zufriendenstellend um den Kunden schließlich weiter zu betreuen . Es sei denn er möchte diesen Kunden nicht mehr haben .
Zum Zahnriemen - Steuerkette hat ja der Besitzer des Kangoos schon richtig geantwortet .
--
Wer Rechtschreibfehler findet darf die gerne behalten !!! Insbesondere " abgesetzte " Punkte . .
Meine Beiträge können durchaus mit Ironie bestückt sein, also nicht alles auf die Goldwaage legen .
Hilfe und Infos
]