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Vorstellung: Renault Kangoo 1.2i, EZ 12/2015 (Plauderei)

Hans Albern, Tuesday, 06.04.2021, 14:06 (vor 1106 Tagen) @ Mc Stender

Hallo zusammen,

habe die Bedingungen der verlängerten Garantie bekommen. Leider alles auf Französisch, da das Autohaus primär im französischsprachigen Teil Belgiens aktiv ist, obwohl es auch eine Filiale im deutschsprachigen Teil hat. Habe es mal übersetzt, vielleicht würde ja jemand mal kurz einen Blick drauf werfen, ich bin leider sehr unerfahren. Abgedeckt wären bei Autos, die älter als 60 Monate sind:


"• Motor: alle Komponenten und inneren Teile des Blocks und des Zylinderkopfs sowie: Nockenwelle, Kolbenbolzen, Pleuel, Zylinderblöcke, Kipphebelabdeckung, Laufbuchsen, Starterringe, Kissen, Zylinderkopf, Zylinderkopf, Innendichtungen und Dichtungen , Kurbelwellenlager, Kolben, Ringe, Ölpumpe, Stößel, Ventile und Ventilführungen, Kurbelwelle und Schwungrad, Ritzel, Rollen, Zahnriemen und Kette sowie Zubehör (Riemen nur im Falle eines Risses). Schäden, die an anderen Teilen des Motors verursacht wurden und die ordnungsgemäß festgestellte Folge des Ausfalls einer dieser Komponenten sind, sind abgedeckt. Darüber hinaus sind die oben aufgeführten Teile, die durch den Ausfall von nicht abgedeckten Teilen oder Komponenten beschädigt werden, ausgeschlossen.
• Mechanische Zahnradschrauben: Synchronringe, Wellen, Achsschenkel, Buchsen, Antriebe, Differentialbox, Ritzel und Zahnräder, Dichtungen, Innenlager, Differentialbox.
• Automatikgetriebe: Bänder und Scheiben, Hydraulikventilkasten, Getriebemoment, Drehmomentwandler, Ölpumpe und Dichtungen, Dichtungen, Ventile und Ventile, Differentialdichtung, außer dem Kühlsystem des Getriebes.
• Brücke: Alle internen Komponenten und Teile. einschließlich Wellen, ausgenommen Verteilergetriebe und 4X4-Reduzierstück und Getriebebalg.
• Gehäuse: Unteres Motorkurbelgehäuse und Getriebegehäuse (einschließlich Kupplung und Getriebegehäuse) unter der ausdrücklichen Bedingung, dass sie durch einen Ausfall einer der oben aufgeführten Komponenten oder Teile beschädigt wurden.

Wenn der Ausfall des Fahrzeugs durch ein Teil oder eine Komponente verursacht wird, die nicht in dieser Liste aufgeführt ist gilt die Garantie nicht.

Garantie greift u.a. nicht in folgenden Fällen:

• Vorsätzlich oder fahrlässig vom Eigentümer oder Benutzer des Fahrzeugs verursacht.
• Normaler Verschleiß.
• Nichteinhaltung der vom Hersteller empfohlenen Wartungsverfahren."


Zitat Ende. Von Kilometerbegrenzung ist keine Rede, aber ich habe noch mal nachgefragt deshalb. Auch, ob ich was nachweisen muss bei einem Schaden. Also z.B. dass der Schaden schon beim Kauf bestand oder absehbar war. Wäre nach zwei oder drei Jahren schwierig.

Keine Ahnung, ob ein Motorschaden, wie er bei diesem Motor vorkam, abgedeckt wäre. Was meint ihr?

Liebe Grüße und herzlichen Dank! :-)


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