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Airbag Lampe und kein Gurtwarnung (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Horst, Sunday, 14.10.2018, 10:46 (vor 1983 Tagen) @ JAU

Hallo,

bei der Betriebserlaubnis gabs 1994 ( ist also schon eweig her) eine Novvelierung.
Die Bedingungen die zum Erlöschen führen sind dadurch etwas verschärft worden.
Die BE erlischt daher nicht mehr ganz so schnell.
Das Rechtsverständnis der meisten entspricht eher noch der rechtlichen Lage vor 1994.
Ob jetzt der hier angesprochene Umbau aktuell noch zum erlöschen führt ist meines Erachtens gar nicht so eindeutig, ich würde es zumindest auch nicht ganz außschließen.

Ein Beispiel:

Frührer hat eine falsche Bereifung immer zum erlöschen geführt. Ab 94 hängt das von den Details ab.
Das bedeutet nicht, dass deshalb auch falsche Reifen zulässig sind nur weil die BE nicht erlischt.


Link.zum Thema http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

Gruß

Horst


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