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Plan B (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

hansswiss, Raum Bodensee, Wednesday, 21.11.2018, 17:24 (vor 1944 Tagen) @ hansswiss

Hallo
Für Fahrten ins Ausland ohne Beifahrersitz wollte ich eigentlich einen Eintrag im Fahrzeugausweis. Ich sprach mit einem Behindertenfahrzeugbauer und mit einem Auto-Elektroniker/Elektriker. Die meinten ich müsse das mit dem TÜV-CH besprechen. Dort sagte mir ein Mitarbeiter ich müsse das technisch mit Renault lösen. Renault-CH "bemühte" sich und sprach mit meiner Regionalvertretung. Deren Antwort kannte ich ja bereits, -es gibt keinen offiziellen Renault Blindstecker für Seitenairbag und Gurtstraffer.
Also suchte ich nach einem Plan B und wurde fündig.
Die Kopfstütze beim Beifahrersitz kann man ohne Werkzeug entfernen, also legal. Dadurch kann man den Beifahrersitz so weit nach vorne schieben und die Rücklehne umklappen sodass die hinteren 2 Sitzschrauben und die Sitzschienenprofile zugänglich werden. Mit diesen Teilen kann ich mein Rollerhinterrad zufriedenstellend fixieren.
Plan B ist etwas weniger robust und stabil und etwas weniger gut zugänglich, aber dafür sicher legal.

Frage aus Gwunder: Bei der umgeklappten Beifahrerrücklehne bleibt wenig Platz für die Seitenairbagentfaltung. Hat es im Seitenairbag einen Sensor, der den Airbag bei horizontaler Rücklehne ausschaltet oder ist die ganze Rücklehne und deren Verriegelung so konstruiert dass die Airbagentfaltungskräfte abgefangen werden?
Gruss Hans


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