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Anhänger 750kg (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

JAU ⌂, 74632, Wednesday, 23.12.2020, 19:00 (vor 1192 Tagen) @ Mc Stender
bearbeitet von JAU, Wednesday, 23.12.2020, 19:16

Klasse "B" ist nur Anhänger, eine Achse BIS 750kg oder Gesamtmasse<= 3,5to.

Ist falsch.

Dort bitte Lesen.
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/

Da erzählt einer Müll.


Blick in die Primärquelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).


Du:

Edit.: Nun ist die Frage, was ist der "Unterschied" zwischen B und BE.

Nochmal FeV:

Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Unterschied: zGG des Zuges bis zu 7t.
Von einer Beschränkung der Achsen steht da nix, mit BE darf man auch Drehschemel fahren.


mfg JAU

--
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ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002


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