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Anhänger 750kg: Stützlast manchmal keine Anhängelast (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

biggi, Wednesday, 23.12.2020, 23:14 (vor 1192 Tagen) @ Mc Stender

Es ist trickiger als wir beide dachten:


"Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden. "


Und damit ist die Sache mehrdeutig bzw. Fallbezogen zu entscheiden , also immer abhängig von der Paarung Zugfahrzeug bzw. zul. Anhängelast und den Nennwerten des Anhängers:

Solange zulässige Anhängelast <= zul. Gesamtgewicht Anhänger .. steht die Stüzlast nicht als stille Reserve zur Verfügung.

aber:

Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als die zulässige Anhängerlast des Autos

Beispielwerte:
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm,
zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.200 Kilogramm,
Stützlast: 75 Kilogramm

Für den Fall gilt:

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.275 Kilogramm betragen. Er darf um die Stützlast von 75 Kilogramm höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Der Grenzwert von 1.500 Kilogramm für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird nämlich eingehalten.

Also wer genau auf Sollwert ablastet, macht eigentlich einen Fehler. Wenn man ablastet dann auf Sollwert + zulässige Stützlast AHK + x.

Und ob sich dann das ganze Ablasten wegen den paar Euro Steuern lohnt (neben ggf. Füherscheingesichtspunkten beim Gespanngewicht) sei mal dahingestellt.

"Ablasten ohne technische Änderung" hat zudem den Charm, daß man zumindest technisch immer noch auf dem alten höherwertigen Stand ist und bleibt und man an der Front Ruhe hat. Dann stellt der ggf papiermäßig überladene Hänger sprich die Überladung an sich zumindest kein technisches Risiko Hängerseits da.


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